Welche Modulwechselrichter sind in der Schweiz für P&P zulässig?

Vorweg: Hier geht es wirklich nur um die Situation in der Schweiz!


Plug&Play-Solaranlagen, Plug&Play-Photovoltaikanlagen, Balkonsolaranlagen, Steckersolaranlagen oder wie auch immer sie genannt werden, sind inzwischen weit verbreitet. 
Meist sind Modulwechselrichter / Mikrowechselrichter Bestandteil dieser Anlagen (nicht wie bei uns meist mit einem kleinen Stringwechselrichter).

Ich habe nachgesehen, welche der Modulwechselrichter (nun) wie gefordert eine RCMU haben, damit kein externer FI-B notwendig ist und keine gefunden. Manchmal behaupten das die Verkäufer, aber ich fand keine originalen Dokumente eines Herstellers, die dies bestätigen.

Ich zähle nicht gerne Erbsen. Wenn die Behörden einem aber die Geschäftstätigkeit verbieten können oder den Kunden den Betrieb, ist es gut zu wissen was Sache ist.




Vorschrift ist:

- Ein allstromsensitiver Fehlerstromschutzschalter (FI-B) RCD 30 mA Typ B / RCDB / allstromsensitiv ("im Netzkabel oder im Netzstecker auf der AC-Seite"). 
- "Oder es ist eine allstromsensitive Fehlerstrom-Überwachungseinheit (RCMU) im Wechselrichter nachweislich eingebaut."
Nachweislich bedeutet: Eine RCMU muss aufgeführt sein.
Die Weisungen des ESTI zu steckbaren Photovoltaikanlagen: 


Achtung: In den Normen VDE 0126-1-1 oder EN 62109-1/2 ist ein RCMU nur eine Option keine Vorschrift! Daher muss die RCMU extra aufgeführt werden. 
(Bei unseren grösseren Plug&Play-Anlagen, ist im Wechselrichter ein RCMU verbaut.)

- Nach Auskunft des ESTI muss bei Modulwechselrichtern eine echte galvanische Trennung vorhanden sein (nicht "nur" Hochvolt-Transistoren).
- Ohne RCMU ist ein FI-B (allstromsensitiv) Pflicht.


Bitte beachten:
Der "normale" FI (FI-A) im Haus reicht nicht. Dort ist nie ein FI-B verbaut auch nicht in oder für Aussensteckdosen...

Unsere aktuellen Angebote

finden sie hier im Shop: Komplett-Anlagen
Das Besondere an unseren Plug&Play Solaranlagen ist, dass sie diese Stück für Stück zu grossen Anlagen incl. Anlagenüberwachung erweitern können!


Rechtliches für Anlagen in der Schweiz (ohne Gewähr!):

- In der Deutschland und der Schweiz sind bis 600W pro Zähler (Bezügerleitung) zulässig und dürfen ohne Bewilligung und Elektriker eingspeisen bzw. angeschlossen werden. Nur eine Pro-Forma-Mitteilung an das EW ist nötig (CH). Bei einigen EWs ist das inzwischen online möglich.

- Die Mehrheit der EWs leistet dem Gesetz nun Folge und vergütet den eingespeisten Strom auch unterhalb von 2kWp, ist es schon allein deshalb sinnvoll die Anlagen wie gefordert zu melden.





Kommentare, Ergänzungen, Diskussion und Fragen sind willkommen.
Bitte melden, wenn jemand eine originales Datenblatt mit RCMU findet.
Ich erwarte nicht, dass man mir glaubt.

(Behauptungen ohne Begründung und Quellenangabe, die ich für Unsinn halte, behalte ich mir vor, kommentarlos zu löschen.)

Kommentare

  1. Super Beitrag, den man aber durchaus bis zur Unendlichkeit vertiefen sollte. Grade bei den RCDs (umgangssprachlich FI) kann man viel falsch machen. Da der Einbau ohnehin nur vom Fachmann vorgenommen werden darf, muss man hier auf eine gute Beratung hoffen.

    Kleiner Tipp: Marken-RCDs vom Typ B sind fast genauso teuer wie die eigentliche Plug'n'Play-Anlage. Grade aus dem Grunde "vergisst" man als Bastler gerne mal so'n Ding. Es gibt auch diverse China-Kracher, die preislich knapp einen Drittel so teuer sind. Wie viel die taugen, kann ich als Laie weder beurteilen noch belegen.

    Undurchschaubar ist auch die Situation, dass jeder Hersteller das Thema Sicherheit anders handhabt. zB haben die Mikrowechselrichter von Enphase einen integrierte Fehlergleichstrom-Erkennung, einen externen RCD Typ A ist jedoch zwingend erforderlich. (Aufpassen im Altbau).
    https://support.enphase.com/s/article/erf%C3%BCllt-die-integrierte-fehlerstromschutzeinrichtung-die-anforderungen-eines-externen-fi-schalters-vom-typ-b

    Im Titelbild wird auch noch ein NA-Schutz erwähnt, zu welchen im Blog-Beitrag jeglicher Hinweis fehlt. Im Falle von Netzstörungen (Unterspannung, Überspannung, Abweichungen in der Frequenz) sollte die Anlage vom Netz getrennt werden. (Quelle: NA/EEA-NE7 – CH 2020 des VSE). Gute Wechselrichter haben solche Netzabschaltungen integriert - bei Mikrowechselrichtern muss man hingegen ganz genau hinschauen. Als Beispiel: Bei Enphase gibts das nur als zusätzliches Hutschienenmodul.
    ABER! Auch Das kostet extra, und der Einbau in die Unterverteilung muss wiederum durch den Fachmann erfolgen. Wenn man sich sowas nicht selber zusammenschrauben darf, liegen die Kosten für den konformen Anschluss schnell in der Grössenordnung der eigentlichen Plug'n'Play-Anlage...

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    1. Danke für den Kommentar!
      Ganz so teuer sind die FI-Bs nicht mehr. Aber das Problem bleibt.
      Bei Enphase und FI+NA-Schutz besteht meines Wissens das Problem, dass die Technik der Norm davongelaufen ist. Ich denke alle guten Wechselrichter schalten ab, wenn die Netzparameter nicht eingehalten werden. Nach Norm ist dazu aber ein mechanischer Schalter nötig, der weniger lange hält...

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