Plug&Play-Photovoltaikanlagen

Vorweg: Die Bezeichnung für steckerfertige bewilligungsfreie Photovoltaikanlagen ist nicht einheitlich:


Plug&Play-Photovoltaikanlagen, Balkonsolaranlagen, Piraten-Anlagen, auch Guerilla-Photovoltaik genannt - da in Deutschland und anderen Ländern lange ohne Anmeldung nicht ganz legal (die Regeln sind 2018/19 angepasst worden), oder auch Balkon-Anlagen, Plug&Play Solaranlagen oder einfach kleine Photovoltaikanlagen. 
Seid Neuerem auch Mini-Photovoltaik und Balkonsolaranlagen genannt, was eher Quatsch ist, denn es werden in der Regel normale Standardmodule verwendet und der Ort der Montage ist irrelevant für die Funktion.

Wenn Mini z.B. 100W Module bedeutet, ist der Ertrag auch nur max. 100kWh pro Jahr und kaum zu bemerken.

Plug&Play-Anlagen bestehen wie jede PV-Anlage aus einem oder  mehreren Solarmodulen mit zumeist je einem Wechselrichter in dem Fall oft einem Modulwechselrichter 
(Microinverter) und einem Kabel mit Stecker. Sie sind die einfachste Methode, selber Solarstrom zu produzieren und auch zu verbrauchen.
Wir bieten ab 2-3 Modulen Anlagen mit einem grösseren abgeregelten Wechselrichter an die keinen teuren FI-B benötigen.

Diese Systeme dürfen sie in den deutschsprachigen Ländern bis 600W legal, ohne weitere Installationen und ohne teuren Elektriker und viel Papierkram einfach in die Steckdose einstecken, den eigenen Strom produzieren und sparen. Erweiterungen sind bis 600W (Wechselstromleistung) jederzeit möglich.



In Deutschland ist mehr möglich (ohne FI-B), 

siehe diesen Artikel

Unsere aktuellen Angebote

finden sie hier im Shop: Komplett-Anlagen
Das Besondere an unseren Plug&Play Solaranlagen ist, dass sie diese Stück für Stück zu grossen Anlagen incl. Anlagenüberwachung erweitern können!

In unserem Youtube-Kanal finden sie weitere Informationen dazu: Solarblitz.ch Youtubekanal



Rechtliches für Anlagen in der Schweiz (ohne Gewähr!):

- In der Schweiz sind bis 600W pro Zähler (Bezügerleitung) zulässig und dürfen ohne Bewilligung und Elektriker eingspeisen bzw. angeschlossen werden. Nur eine Pro-Forma-Mitteilung an das EW ist nötigt.

- Da einige EWs dem Gesetz Folge leisten und den eingespeisten Strom auch unterhalb von 2kWp zu vergüten (z.B. das EWZ), ist es schon allein deshalb sinnvoll zu fragen.



- Hauptbedingung damit eine P&P-Anlage zulässig ist: Alle Bestandteile der Anlage müssen eine örtliche Einheit (?) bilden und zugelassen sein.

- Etwas unlogisch in der Realität: Vorschrift ist ein allstromsensitiver Fehlerstromschutzschalter (FI-B) RCD 30 mA Typ B / RCDB / allstromsensitiv 
("im Netzkabel oder im Netzstecker auf der AC-Seite"). "Oder es ist eine allstromsensitive Fehlerstrom-Überwachungseinheit (RCMU) im Wechselrichter nachweislich eingebaut."
Nachweislich bedeutet: Eine RCMU muss aufgeführt sein.

Achtung: In den Normen VDE 0126-1-1 oder EN 62109-1/2 ist ein RCMU nur eine Option keine Vorschrift! Daher muss die RCMU extra aufgeführt werden. 
(Bei unseren grösseren Plug&Play-Anlagen, ist im Wechselrichter ein RCMU verbaut.)

- Nach Auskunft des ESTI muss bei Modulwechselrichtern eine echte galvanische Trennung vorhanden sein (nicht nur Hochvolt-Transistoren).

Das Problem: Es existiert nach unserer Kenntnis kein steckbarer (Plug&Play!) FI Typ B, oder eine solche Steckdose, schon gar nicht IP65 (strahlwassergeschützt für Ausseneinsatz). Wir kennen nur steckbare "normale" Fehlerstromschutzschalter Typ A.
... Deshalb lassen wir diese extra bauen (Im Shop unter 
Zubehör zu Plug&Play-Anlagen).

Bitte beachten:
Der "normale" FI (FI-A) im Haus reicht nicht. Dort ist nie ein FI-B verbaut auch nicht in den Aussensteckdosen...


Technische Info zum RCDB / FI Typ B (ohne Gewähr!):

Als Begründung für den FI an der Steckdose und darüber hinaus den Typ B werden 3 Dinge genannt:
1. Schutz des FI-A am Sicherungskasten
2. Schutz gegen gefährliche Gleichspannungen und 
3. um sicher zu stellen, dass überhaupt ein FI vorhanden ist.

4. Es ist natürlich schön, dass es überhaupt eine legale Möglichkeit vorhanden ist.


Zu 1: 
In Wikipedia steht:
"Ein Fehlerstrom-Schutzschalter vom Typ B darf beispielsweise nicht einem vom Typ A nachgeschaltet werden."

Und z.B. hier z.B. bei einem Hersteller (Siemens):
"It is not permitted to branch electrical circuits with these types of electrical loads after pulse-current-sensitive residual current protective devices (type A)."

Genau dies ist aber bei normalen Hausinstallationen immer Regel der Fall, wenn an einer Steckdose ein RCD Typ B installiert würde.

Der Typ B ist aber KEINE Sicherung und KEIN Filter gegen Gleichstrom. Er löst erst aus wenn Gleichstrom oder Wechselstrom gegen Erde fliesst. Z.B. durch unseren Körper...

Ein FI-B verhindert also bei theoretisch möglichen Gerätefehlern nicht, dass der Typ A durch Gleichstrom beeinträchtigt wird, solange kein Fehlerstrom gegen Erde fliesst. Demzufolge müsste Der FI-A im Sicherungskasten gegen den FI-B ausgetauscht werden... was nur ein Elektriker darf, wodurch es nicht mehr Plu&Play wäre...

Zu 2: 
Gleichspannungen sind gefährlicher als Wechselspannung. Bei Plug&Play-Anlagen mit Modulwechselrichtern gibt es im Unterschied zu grossen Anlagen aber keine hohen Gleichspannungen sondern fast immer nur ungefährliche (solange man nicht mit der Zunge prüft 😉 ) Spannungen deutlich unter 50V DC (Modulspannung). 

Zu 3: 
Ob eine Leitung durch einen FI abgesichert ist, könnte ein Elektriker für ein Trinkgeld prüfen. Dazu muss man nur den FI am Testschalter auslösen (er sollte jährlich geprüft werden) und nachsehen ob an der vorgesehen Leitung ein Gerät z.B. ein Föhn noch funktioniert.



Technisches allgemein (ohne Gewähr!):

- Pro Phase (Jeder hat 3 Phasen im Haus) könnten theoretisch und rein technisch betrachten 600W eingespeist werden, ohne die Sicherheit (den Personen- und Leitungsschutz) zu beeinträchtigen. 
Das Problem: Ohne extra Leitung kann das nicht auf Dauer garantiert werden. Schon gar nicht ohne Fachmann. Deshalb die Beschränkung auf eine Anlage.

Grundsätzlich ist jeder Nutzer/Eigentümer selber dafür verantwortlich, die Werkvorschriften seines EWs ein zu halten.
Wir empfehlen: Wer sich nicht auskennt sollte das EW und oder einen Elektriker fragen.
 (Allerdings sind die Auskünfte des öfteren unbefriedigend.)

- Hat die Anlage eine grössere Wechselstrom-Leistung als 600W, benötigen sie einen Elektriker, da dann eine ortsfeste Installation nötig ist. Sprich "normale" Stecker sind nicht ausreichend. Allerdings kostet ein Fachmann inzwischen meist bis 2000 CHF, um eine separate Leitung und Absicherung bis 3.5KW/Phase zu installieren und an zu melden. Das lohnt sich bei kleinen Anlagen finanziell einfach nicht.

Es sei denn, die Leitung ist nachprüfbar von der Sicherung bis zur Aussensteckdose nur für diese da und der Aufwand des Elektrikers reduziert sich auf eine neue Sicherung oder gar nur die Prüfung und Anmeldung. Siehe unten.


- Aussagen grössere Plug&Play-Anlagen seien bis 3000/3500W möglich und ohne Bewilligung erlaubt, sind schlicht falsch.
Zitat ESTI (Eidgenössisches STarkstromInstpektorat):


"
Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen
Begrenzung der Leistung freizügig steckbarer Photovoltaikanlagen
Steckbare Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) – auch Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen genannt – zur dezentralen Energieeinspeisung in das elektrische Netz sind als Erzeugnisse in verschiedenen Konfigurationen und Leistungen zunehmend auf dem Markt erhältlich. Dabei ist zu beachten, dass solche Erzeugnisse in jedem Zeitpunkt elektrisch sicher sein müssen und dass deren einspeisende Leistung in einem Endstromkreis die Funktionsfähigkeit bestehender Schutzsysteme der festen elektrischen Installation nicht gefährdet. ... Für Anlagen > 600 W hat ein Elektroinstallateur mit Bewilligung Art 7/9 oder 14 NIV eine ortsfeste Installation zu erstellen. ..."
Hier das Dokument dazu. Weitere Weisungen des ESTI zur Photovoltaik: Weisung 233 09.2014


- Hintergrund für die enge 600W-Grenze ist die Befürchtung, dass (alte schwache) Leitungen überlastet werden, da ein Verbrauch grösser als die abgesicherte Last möglich ist, wenn eine Solaranlage Strom nach der Absicherung einspeist.
Z.B.: Eine Absicherung von 10A ergibt bei 230V eine maximal mögliche Leistung von 10A * 230V = 2300W. Verbraucht ein Verbraucher mehr, bzw. ist eine Leitung defekt, fliesst ein grösserer Strom und die Sicherung löst aus. Würde nun eine etwas grössere Solaranlage zusätzlich z.B. 3000W einspeisen, würde in seltenen Momenten die mögliche Leistung eines Verbrauchers 2300W + 3000W = 5300W (5.3KW) betragen können und damit weit über dem zulässigen Wert liegen: Brandgefahr...


- 1. Ausnahme, bei der der Aufwand geringer ist: Hat man bereits eine extra abgesicherte Leitung (Aussensteckdose mit extra Leitung und Sicherung), kann und darf ein Elektriker eine ortsfeste Installation vornehmen, sprich eine PV-Anlage bis 3.5KW fest anschliessen. Incl. Anschlussgesuch ans EW. In einem solchen Fall würde ein Teil des Aufwandes und damit der Kosten entfallen.

- 2. Ausnahme mit geringerem Aufwand: Hat eine Wohnung keinen FI, weil keine Erdungsleitungen vorhanden sind, was bei älteren Wohnungen nicht selten ist, kann eine PV-Anlage diesen erstens nicht durch theoretisch mögliche Gleichstrom-Fehlerströme in seiner Funktion beeinträchtigen. Zweitens ist technisch kein voll funktionierender Fehlerstromschutzschalter (Typ A oder B) möglich, denn ein Fehlerstromschutzschalter benötigt nach Norm eine Erdung.


Diese Erklärungen geben die Meinung des Autors wieder und sind weder als  Empfehlung noch als Handlungsanweisung zu verstehen.
Jeder Besitzer elektrischer Anlagen handelt in eigener Verantwortung und muss für deren Sicherheit und die Einhaltung von Vorschriften Sorge tragen.


PS: Möchte ein Elektriker ihre Anlage nicht begutachten und damit die Verantwortung übernehmen, seien sie ihm nicht böse. Er ist auf eine gute Zusammenarbeit mit den Elektrizitätswerken angewiesen.


Kommentare und Fragen sind immer willkommen.

Kommentare

  1. Frage: Ich habe gelesen, dass bei einem Stromausfall im Netz das Solarpananel keinen Strom liefert. Genau dann brauchen wir es aber! Was stimmt jetzt und wie könnte man das umgehen?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ich glaube nicht an Stromausfall. Alles Panikmache. Wir sind hier nicht in der 3ten Welt...

      Löschen
  2. Ich kenne jetzt nicht alle Einzelheiten, aber es ist so, dass 'aktiver' Strom in der Steckdose vorhanden sein muss, damit eine P'n'P-Anlage funktioniert.
    Es ist zu beachten, dass eine P'n'P-Anlage niemals eine 'kurzzeitige Autarkie' gewährleisten kann. Was willst du den mit z.B. 250Watt betreiben? ... da kannst du kein Wasser kochen oder so. Klar, funktioniert da das Licht, aber am Tag brauchst du das Licht nicht und in der Nacht scheint keine Sonne. Bei Stromausfall hilft nur ein Speicher, der sich aber bei einer P'n'P-Anlage nicht wirklich rentiert und befüllen lässt.
    Eine P'n'P-Anlage ist für die Entlastung der 'Grundlast' gedacht (also quasi zur Entlastung des 'StandBy-Stroms' von TV und anderen Elektrogeräten).
    Fazit: eine P'n'P-Anlage ist kein Lieferant bei Stromausfall.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Doch zur Hälfte ;-) Module an einen Laderegler umstecken und damit einen Akku laden... Das ist die einfachste Lösung. Ansonsten stimme ich voll zu. Na ja, fast. 200-400W ist nicht wenig. Wenn man nicht kocht kann man damit viel anfangen.

      Löschen
  3. Guten Tag, wird mit einer P'n'P nur die Geräte versorgt wo in der gleichen Sicherungsgruppe angeschlossen sind oder alles vor dem Zähler?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Letzteres: https://solarblitz.blogspot.com/2018/08/einspeisung-auf-einer-oder-3-phasen.html

      Löschen
  4. Wo werden die Panels produziert? Wieviel 'Europa' ist drin?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. 80% aller Module kommen aus China! Und zB die Zellen zu weit über 90%. Leider.
      Oder Gott sein Danke, weil wir ohne China kaum voran kämen???

      Löschen

Kommentar veröffentlichen

Beliebte Posts aus diesem Blog

Einspeisung auf einer oder 3 Phasen?

Inselanlagen: Sicherer Betrieb (Erdung)

Plug&Play-Solaranlagen: Kann man die 600W Grenze umgehen?