Negative Strompreise ab 2027: Die Angst vor dem Draufzahlen geht am Problem vorbei!
Ab 2027 ändert sich in der Schweiz die Vergütung für eingespeisten Solarstrom grundlegend.
Wenn sich Produzent und Netzbetreiber nicht auf eine andere Vergütung einigen, wird nicht mehr einfach mit einem Quartalspreis abgerechnet. Neu zählt der Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Also der Preis am Schweizer Day-Ahead-Spotmarkt.
Der Grund dafür ist eigentlich logisch: Wir haben immer mehr Solarstrom. An sonnigen Tagen produzieren sehr alle Anlagen gleichzeitig. Genau dann fällt der Strompreis teilweise gegen null oder sogar ins Negative.
Der Bundesrat will deshalb einen Anreiz schaffen, in diesen Stunden weniger Strom ins Netz einzuspeisen und ihn stattdessen selber zu verbrauchen, zu speichern oder die Produktion abzuregeln.
Soweit eigentlich sinnvoll.
Die «Minimalvergütung» ist sehr missverständlich!
Was dabei meiner Meinung nach fast überall ziemlich schlecht kommuniziert wird, ist die sogenannte "Minimalvergütung".
In etwa: Bei kleinen PV-Anlagen unter 30 kW beträgt diese aktuell 6 Rp./kWh. Bei grösseren Anlagen bis 150 kW gelten je nach Leistung und Eigenverbrauch andere Werte.
Wer nun «Minimalvergütung 6 Rp./kWh» liest, könnte meinen:
Egal was an der Börse passiert, ich bekomme mindestens 6 Rappen für jede eingespeiste Kilowattstunde. Das ist ab 2027 mit dynamischer Abrechnung aber nicht so.
Das BFE schreibt es in den Erläuterungen sogar ausdrücklich: Die Minimalvergütung wird nicht als effektiver Mindestbetrag pro eingespeister kWh bezahlt. Zuerst wird die Energie zum Marktpreis im Moment der Einspeisung vergütet. Liegt der schweizweite Referenz-Marktpreis des Quartals unter der Minimalvergütung, bekommt der Produzent zusätzlich die Differenz ausbezahlt.
Ich würde das deshalb eher eine quartalsweise Ausgleichsprämie nennen.
Ein einfaches Beispiel
Nehmen wir eine PV-Anlage mit 6 Rp./kWh Minimalvergütung.
Der schweizweite Referenz-Marktpreis des Quartals liegt bei 4 Rp./kWh.
Dann beträgt die zusätzliche Prämie:
6 Rp. − 4 Rp. = 2 Rp./kWh
Speise ich nun in einer Stunde Strom ein, in der der Börsenpreis bei −3 Rp./kWh liegt, sieht meine Vergütung für diese Einspeisung vereinfacht so aus:
−3 Rp. + 2 Rp. Prämie = −1 Rp./kWh
Ich bekomme in dieser Stunde also nicht 6 Rappen sondern -1 Rappen!
Und theoretisch kann auch mein persönlicher Durchschnitt im Quartal unter den berühmten 6 Rappen liegen.
Warum?
Weil die Prämie ja nicht anhand meiner Einspeisung berechnet wird, sondern anhand des Referenz-Marktpreises über ein Quartal, also schweizweit.
Wenn meine Anlage hauptsächlich dann ins Netz einspeist, wenn alle anderen PV-Anlagen ebenfalls viel produzieren und die Preise entsprechend tief sind, kann meine eigene durchschnittlicher Vergütung schlechter sein.
Das kann beispielsweise passieren, wenn ich morgens und abends fast alles selber verbrauche, mittags aber grosse Überschüsse ins Netz schiebe.
Interessant daran ist folgendes: Je kleiner die Anlage, desto eher habe ich nur bei tiefen Strompreisen Überschuss und liefere Strom ins Netz.
Deshalb ist die Angst vor dem «Draufzahlen» eigentlich die falsche Diskussion:
Natürlich klingt ein negativer Einspeisepreis zuerst einmal schlecht.
«Jetzt muss ich sogar bezahlen, damit jemand meinen Solarstrom nimmt! Also lohnt Solarstrom nicht und wenn nur kleine Anlagen.» Etc. p.p. ...
Der eigentliche Punkt der neuen Regelung ist ein anderer:
Man soll nicht mehr einfach möglichst viele Kilowattstunden ins Netz drücken. Man soll Strom dann einspeisen, wenn er einen Wert hat.
Und genau da wird ein Energie-Management-Systems (EMS) wie der Home-Assistant oder der Solarmanager interessant.
Wenn der Strompreis mittags (stark) negativ ist, kann und soll das Energiemanagement beispielsweise:
- den Batteriespeicher laden,
- das Elektroauto laden,
- Wärmepumpe oder Boiler gezielt laufen lassen,
- andere flexible Verbraucher einschalten,
- oder als letzte Möglichkeit die PV-Produktion begrenzen.
Der Strom ist also nicht unbedingt weniger wertvoll. Im Gegenteil: Ich verhindere, dass ich ihn genau dann verkaufe, wenn ihn niemand braucht!
Wenn der Preis später wieder höher ist, kann ich den gespeicherten Strom selber nutzen oder – je nach System und Tarifmodell – zu einem besseren Zeitpunkt einspeisen.
Das Ziel eines Energie-Management-Systems (EMS) sollte deshalb nicht lauten:
«Wie verhindere ich, dass ich bei negativen Preisen draufzahle?»
Sondern:
«Wie maximiere ich den Wert jeder produzierten Kilowattstunde?»
Das ist ein ziemlich grosser Unterschied.
Negative Strompreise und Abregelung um dem Mittag herum, kosten weniger als man denkt:
1. Lassen Sie sich durch Speicher und wenn es sein muss Abregelung vermeiden.
2. Betreffen Sie ja nur die Einspeisung deren Ertrag nur ein kleinen Teil der Anlage ausmacht. (Nach Subvention und Eigenverbrauch.) Daher ist die Einbusse viel kleiner als befürchtet und beträgt wenige %.
Eigentlich wird aus der PV-Anlage damit langsam ein Marktteilnehmer
Bisher war die Logik bei vielen Anlagen sehr einfach:
Sonne scheint → Haus verbraucht etwas → Rest geht ins Netz.
Ob der Strom in diesem Moment gebraucht wird oder nicht, spielte praktisch keine Rolle.
Mit dynamischen Einspeisepreisen ändert sich das. Plötzlich hat der Zeitpunkt einen Wert.
Eine Kilowattstunde um 12:30 Uhr kann wirtschaftlich etwas völlig anderes sein als dieselbe Kilowattstunde um 18:00 Uhr.
Damit werden Batterie, EMS, flexible Verbraucher und steuerbare Wechselrichter viel interessanter.
Nicht weil wir Angst vor negativen Preisen haben müssen. Sondern weil Flexibilität plötzlich wertvoll wird und einen Preis bekommt.
Nur beim Strombezug hinkt die Schweiz noch hinterher
Und hier wird die Sache etwas absurd.
Auf der Einspeiseseite soll der kleine PV-Produzent ab 2027 das kurzfristige Marktsignal bekommen.
Ist zu viel Strom vorhanden, fällt seine Vergütung.
Beim Strombezug sieht es für einen normalen Haushalt aber meistens ganz anders aus.
Die Schweiz hat seit 2026 zwar bessere gesetzliche Möglichkeiten für dynamische Netztarife. Diese sollen beispielsweise einen Anreiz schaffen, das Auto dann zu laden, wenn das lokale Netz wenig belastet ist.
Das ist aber nicht dasselbe wie ein dynamischer Energiepreis.
Ein richtiger Spot-Tarif würde beispielsweise bedeuten:
Mittags ist sehr viel Solarstrom vorhanden und der Energiepreis extrem tief → Batterie und Auto laden.
Abends ist Strom knapp und teuer → Verbrauch reduzieren.
Solche dynamischen Energietarife sind grundsätzlich möglich, laut ElCom in der Schweizer Grundversorgung aber weiterhin die Ausnahme. Der Fokus liegt derzeit auf dynamischen Netztarifen.
Dazu kommt, dass Schweizer Haushalte mit weniger als 100 MWh Jahresverbrauch ihren Stromlieferanten weiterhin nicht frei wählen können. Sie hängen grundsätzlich am lokalen Grundversorger.
Damit entsteht eine gewisse Asymmetrie:
Beim Verkaufen soll ich mich nach dem Spotmarkt richten. Beim Einkaufen nicht.
Für ein wirklich intelligentes Energiesystem wäre natürlich beides interessant.
Dann könnte ein EMS nicht nur entscheiden, wann Solarstrom eingespeist wird, sondern auch, wann Strom günstig aus dem Netz bezogen werden soll.
Dann würde aus einem Haus mit PV, Batterie, Wärmepumpe und Elektroauto tatsächlich ein kleiner flexibler Teilnehmer im Stromsystem.
Mein Fazit
Ich halte die neue Einspeiseregelung grundsätzlich nicht für schlecht. Im Gegenteil.
Die neue Einspeiseregelung setzt erstmals einen wirtschaftlichen Anreiz, Solarstrom nicht einfach irgendwann ins Netz zu schieben, sondern dann, wenn er gebraucht wird.
Was ich schlecht finde, ist die Kommunikation rund um die «Minimalvergütung».
6 Rp./kWh klingt nach einem garantierten Mindestpreis. Das ist es bei der Abrechnung so nicht.
Treffender und vor allem verständlicher wäre aus meiner Sicht eine "quartalsweise Ausgleichsprämie", die kleine Anlagen gegen sehr tiefe Marktpreise etwas absichert, ohne das eigentliche Preissignal zu entfernen.
Und deshalb warne ich Kunden auch nicht vor negativen Strompreisen, sondern sage:
Keine Angst vor negativen Preisen. Vermeidet sie einfach.
Wer PV, Batterie, Auto, Wärmepumpe und andere Verbraucher intelligent steuern kann, bekommt ab 2027 nicht einfach ein zusätzliches Risiko.
Er bekommt erstmals auch einen finanziellen Grund, Verbrauch und Einspeisung flexibel zu gestalten.
Und genau darin liegt die Chance.
*Kleine technische Ergänzung: Die neue zeitabhängige Abrechnung setzt ein intelligentes Messsystem voraus. Für Anlagen, die Anfang 2027 noch keines haben, gibt es eine Übergangsregel. Spätestens ab 2028 müssen die betroffenen Erzeugungsanlagen entsprechend ausgerüstet sein. *
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