Photovoltaikanlagen installieren: Wer darf was?

Es kam öfter vor, dass Elektriker oder gar Kontrolleure der E-Werke behaupten, man dürfe diese und jenes nicht. Bis hin zu man dürfe keine Module installieren. Mechanisch!

Man muss dabei unterscheiden zwischen Privatleuten (Eigentümern) und Menschen (Firmen) die etwas gegen Bezahlung bzw. im Auftrag machen.

Genauer ist das in der NIN geregelt und das ESTI hat dazu bereits 2018 eine Klarstellung (Weisung) veröffentlicht.

https://www.esti.admin.ch/inhalte/pdf/Weisungen/Deutsch/ESTI_233_0918_d.pdf



Die Auskunft des ESTI (siehe Bild oben) ist eindeutig was Firmen betrifft:
Die mechanische Installation geht niemanden als den Hauseigentümer (und im Zweifel das Bauamt) etwas an. 
Die elektrische Installation darf bis und mit Wechselrichter nur jemand mit einer mindestens  eingeschränkten Bewilligung übernehmen. Anschluss im Sicherungskasten nur ein Elektriker eines Meisterbetriebes mit einer allgemeinen Installationsbewilligung.


Zu beachten ist: Als elektrische Installation gilt alles was die Herstellung elektrischer Verbindungen erfordert ("nicht steckerfertig"), z. B. Steckermontage und damit auch Leitungen IN Rohre verlegen. Das Zusammenstecken von Stecker zählt dazu also nicht. Wer es nicht glaubt kann das ESTI fragen. Ich habe die Information vom ESTI.

Privatleute "dürfen" an ihrem Haus mehr. Offiziell nur dann wenn ein FI / RCD / Personenschutzschalter vorhanden ist (vor der jeweiligen Installation). In wie weit diese Vorschrift Gesetzeskraft hat weiss ich nicht. Ich habe noch nie gehört dass es Strafen gibt.

Abgesehen von der Fähigkeit eine fachgerechte und vor allem sichere Installation aus zu führen, braucht man bei grösseren elektrischen Installationen einen Elektriker der diese beim EW anmeldet und die Verantwortung übernimmt.


Freiheit oder staatliche Gängelei?

Natürlich gibt es Menschen die mehr machen, als offiziell zulässig. Dann gilt: Wo kein Kläger ist kein Richter. Problematisch wird es wenn jemand verletzt wird, weil eine Installation nicht fachgerecht war... Jeder ist für sich und sein Tun verantwortlich.

Teilweise ist die Vorschrift meines Erachtens völlig überholt und nicht exakt genug. Es gibt genug Menschen die z.B. Physik oder Elektrotechnik studiert haben, Ingenieur sind, oder gar Elektriker aber keinen eigenen Betrieb (Meister) haben und somit fachlich ganz klar in der Lage sind Arbeiten an der eigenen elektrischen Installation fachgerecht vor zu nehmen.

Im Endeffekt dürfte das im Schadenfall eine privatrechtliche und keine strafrechtliche Angelegenheit sein. 


Die Vorschrift (Meisterpflicht) ist neben neben Sicherheitsbelangen teilweise schlicht mittelalterlich und stammt geschichtlich auch von damals und soll bestimmte Berufe schützen. Das finde ich überholt, wettbewerbswidrig und gegen die Freiheit. In anderen gefährlichen Bereichen des Lebens geht man ja auch davon aus, dass die Menschen ihre Selbstverantwortung wahr nehmen... 


Wie immer sind Kommentare und Fragen willkommen.

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