Überschuss von Kleinanlagen speichern oder begrenzen

Zurecht taucht immer wieder die Frage bzw. Idee auf, den Überschuss von kleineren PVanlagen ohne Vergütung zu speichern und oder die Idee, mehr zu erzeugen aber die Einspeisung auf 600W zu begrenzen (dynamische Einspeisebegrenzung / Abregelung).

Abgesehen von der in anderen Posts behandelten allgemeinen Problematik der Speicher / Akkus / Batterien dazu hier ein paar Infos.




Wirtschaftliche Betrachtung 


Grundsätzlich ist es kein Problem Überschuss zu speichern und oder unabhängiger zu werden oder auch mehr selber zu verbrauchen.
Allerdings ist das immer mit Aufwand und Kosten verbunden. Zur Zeit ab ca. 2000 CHF zusätzlich.
Wer einen höheren Eigenverbrauch, Unabhängigkeit und Speicher realisieren will, dem helfen wir gerne.
Wer allerdings vor allem wirtschaftliche und ökologische Ziele verfolgt, dem empfehlen wir zu überlegen, das zusätzlich benötigte Geld statt in Speicher in eine grössere Anlage mit Einspeisung und mehr Module zu investieren. Das nutzt der Umwelt und erwirtschaftet nach der Amortisation einen Gewi
nn.

Häufiges Missverständnis

Die 600W Grenze ist als Leitungsschutz NACH dem Sicherungskasten (Unterverteiler) gedacht. Sie ist nicht als Limit für die maximale Einspeisung NACH Eigenverbrauch gedacht. Obwohl es natürlich de Facto fast auf das Gleiche hinaus läuft. In Deutschland wird in der Norm nur oder zumindest auch auf die maximal mögliche Belastung in der Leitung Bezug genommen. Deshalb sind dort Redy2Plugin-Anlagen grösserer Leistung auch über uns erhältlich.

In CH ist es - wenn man sich an den Wortlaut der Vorschriften hält - deshalb nicht erlaubt 

mehr als 600W zu erzeugen und die maximale Leitungsbelastung technisch ein zu halten. (zB. 10/16A wie abgesichert)


(Dynamische) Einspeisebegrenzung

Die dynamische Einspeisebegrenzung funktioniert ähnlich wie die Eigenverbrauchserhöhung über Speicher: Eine 3-Phasenmessung am Haus- Wohnungsanschluss "sagt" dem Akku bzw. dem Wechselrichter wann wie viel Überschuss vorhanden ist, um entweder die Energie zu speichern, oder den Wechselrichter ab zu regeln oder damit zB. Wasser zu erwärmen bzw. andere Verbraucher ein zu schalten. In Deutschland ist die (dynamische) Abregelung auf 70% teilweise Vorschrift. In der Schweiz dagegen wüsste ich keinen Grund dafür, ausser den, wie bei unseren grösseren Plug&Play Solaranlagen die grösseren Wechselrichter auf die erforderlichen 600W zu begrenzen.


Solarstrom ohne Limit und ohne Anmeldung

Kein Witz das geht!
Leider natürlich nur mit WENN und ABER....

- Eine reine Inselanlage muss natürlich nicht angemeldet werden. 
(Ich sprechen von privater Nutzung.) 
- Aber es gibt einen Hybrid: Wechselrichter die nicht einspeisen aber auf das Netz aufsynchronisieren und nur am Ausgang den eigenen Solarstrom zur Verfügung stellen aber eben nicht einspeisen.
Z.B. von Outback Power oder die Victron Easy Solar Geräte.

Ein Vorteil dieser Geräte ist:
Man hat viel mehr als 600W Solarstrom zur Verfügung und nach den Geräten auf der angeschlossenen Leitung eine USV-Funktion, da die Geräte ohne Unterbrechung in Betrieb bleiben, wenn der Strom ausfällt.
Ein weiterer Vorteil ist: 
Abzweigungen über eine neue Unterverteilung oder die Installation der Geräte VOR der Unterverteilung ermöglichen eine ja nach Anlagen und Speichergrösse  komplett unabhängige Stromversorgung.

Nachteil:
Der Verbrauch des Solarstroms ist nur auf dieser Leitung, bzw. NACH den Geräten möglich.
Auch ist durch die fehlende Einspeisung der ökologische Nutzen kleiner, da die Anlage bei geringerem Eigenverbrauch weniger Solarstrom erzeugt.

Und natürlich können diese Geräte einen Speicher betreiben und so den Eigenverbrauch maximieren.



Dieser Post (gibt wie alle Posts) die Meinung des Autors wieder und ist zur Information gedacht, die keinerlei Garantien oder Handlungsanweisungen beinhaltet. In den meisten Fällen ist Beratung vom Fachmann von Vorteil.


Wie immer sind Kommentare und Fragen willkommen.

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