Fernsteuerung / Fernabschaltung von Energieerzeugungsanlagen durch Elektrizitätswerke

Wikipedia: Rundsteuertechnik:

 
"Die Rundsteuertechnik (engl. ripple control) ist eine Fernsteuerung über das vorhandene Stromversorgungsnetz. Dabei werden die Steuersignale über das Stromnetz ausschließlich von zentralen Rundsteuersendern an dezentrale Rundsteuerempfänger übermittelt.

Meist erhalten Stromverbraucher durch Energieversorgungsunternehmen (EVU) Informationen, etwa zur Umschaltung auf Niedertarifstrom. Weiterhin dienen die Daten dem Einspeisemanagement im Zuge der gesetzlichen Pflicht der dezentralen Stromerzeuger, sich am Netzmanagement zu beteiligen.


Sowohl Funkrundsteuertechnik als auch Tonfrequenz-Rundsteuertechnik bietet Netzbetreibern eine Möglichkeit, EEG-Anlagen stufenweise (z. B. 100 %, 60 %, 30 % und 0 %) zu steuern und eine mögliche Netzüberlastung schon im Vorfeld zu vermeiden."


Tonfrequenz-Rundsteueranlage (TRA) bzw. Rundsteuerempfänger (RSE)

Über 4 potentialfreien Kontakte der Wechselrichter für diesen Zweck - in D seid 2015 verpflichtend - kann der Wechselrichter ferngesteuert abgeregelt oder abgeschaltet werden.

Die Technik ist eigentlich Steinzeit und wird wohl in Zukunft durch digitale Möglichkeiten abgelöst werden.

Neuere Wechselrichter schalten aber nicht unbedingt ab, sondern fahren die Einspeisung auf 0W herunter, was umgekehrt bedeutet, wenn ein Zähler mit dem Gerät verbunden ist, können zumindest manche Geräte trotz Einspeisebegrenzung von 0-60% den Eigenverbrauch bereit stellen.

(Wir hatten gerade deshalb Probleme mit einem Kostal 30CI der nicht abgeschaltet hat, sondern "nur" 0W produziert hat, wir hatten eine Abschaltung erwartet...)

Die Technik ist - solange sie nicht dazu missbraucht wird, nötige Netzausbauten zu unterlassen - im Sinne aller, weil bei einem Netzausfall, der mit solchen Regelungen vermieden werden soll, ja jeden betrifft, auch einen Photovoltaikanlagenbesitzer.



Kommentare, Ergänzungen, Diskussion und Fragen sind willkommen.

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